zurück Home | Immobilien-Kauf | ||
allgemeines | |||
Grundbuch | Das Grundbuch ist eine staatliche Registrierung aller Grundstücke | Grundstücke erhalten im Grundbuch eine Bezeichnung
nach Band und Blatt. Für jedes Grundstück wird ein Blatt angelegt. |
Das Blatt gliedert sich in :
|
Grundbuch - Blatt | Aufschrift | Bestandsverzeichnis:Größe, Nutzungsart, Flur, Flurstück | |
Abteilungen I: aktueller und früherer Eigentümer, Grund eines Eigentumswechsel | Abteilungen II: sonstige Belastungen | Abteilungen III: Belastung durch Grundpfandrechte | |
Katasteramt | Grundstücksverzeichnis mit den Grenzen der Grundstücke. | ||
Baulastenverzeichnis | Öffentlich-rechtliche Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen. | Auskunft darüber erhält man aus dem Baulastenverzeichnis. | |
Auflassung | Wenn im Grundbuch ein Eigentumsverschaffungsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung) eingetragen ist, kann der Verkäufer das Grundstück nicht an einen anderen Käufer verkaufen. | Der Verkäufer ist aber noch bis zum Abschluss des Kaufverfahrens Eigentümer. | |
Vorkaufsrecht | doppelt bedingter Kaufvertrag: 1. Bedingung: Verkauf 2. Bedingung: Ausübung des Vorkaufsrechts |
Ausübung des Vorkaufsrechts:
| |
Anwendung
|
Ein vertragliches Vorkaufsrecht ist meistens im Grundbuch eingetragen. | ||
Quellen |
1.) Grundbuchamt Sachsen-Anhalt |
Impressum Zuletzt geändert am 01.08.2019 17:39