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allgemeines
Grundbuch Das Grundbuch ist eine staatliche Registrierung aller Grundstücke Grundstücke erhalten im Grundbuch eine Bezeichnung nach Band und Blatt.
Für jedes Grundstück wird ein Blatt angelegt.
Das Blatt gliedert sich in :
  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis
  • Abteilungen I, II, III
Grundbuch - Blatt Aufschrift Bestandsverzeichnis:Größe, Nutzungsart, Flur, Flurstück
Abteilungen I: aktueller und früherer Eigentümer, Grund eines Eigentumswechsel Abteilungen II: sonstige Belastungen Abteilungen III: Belastung durch Grundpfandrechte
Katasteramt Grundstücksverzeichnis mit den Grenzen der Grundstücke.
Baulastenverzeichnis Öffentlich-rechtliche Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen. Auskunft darüber erhält man aus dem Baulastenverzeichnis.
Auflassung Wenn im Grundbuch ein Eigentumsverschaffungsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung) eingetragen ist, kann der Verkäufer das Grundstück nicht an einen anderen Käufer verkaufen. Der Verkäufer ist aber noch bis zum Abschluss des Kaufverfahrens Eigentümer.
Vorkaufsrecht doppelt bedingter Kaufvertrag:
1. Bedingung:  Verkauf
2. Bedingung: Ausübung des Vorkaufsrechts
Ausübung des Vorkaufsrechts:
  • Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Vorkaufsberechtigten
  • zu den Bedingungen des Käufers
  • zum gleichen Preis
Anwendung
  • langfristige Mietverträge
  • Erbbaurechte
Ein vertragliches Vorkaufsrecht ist meistens im Grundbuch eingetragen.
Quellen 1.) Grundbuchamt Sachsen-Anhalt


Impressum                           Zuletzt geändert am 01.08.2019 17:39