Angaben nach § 6 Teledienstgesetz vom 21.12.01 Jens Bahnsen |
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Erklärung | |
§6 des Teledienstgesetzes schreibt vor, dass eine Homepage von Ärzten folgende Informationen bieten muss: | |
Ärztekammer | |
Ärztekammer Sachsen-Anhalt | |
gesetzliche Berufsbezeichnung | |
Arzt für Radiologie Arzt für Strahlentherapie Arzt für Gynäkologie und Geburtshilfe |
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Ausbildungsstätten | |
Universitätsklinik
Marburg Universitätsklinik Hamburg Eppendorf |
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gültige Berufsordnung | |
Berufsordnung der Ärztekammer Sachsenanhalt |
Wichtiger Hinweis
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für
Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die
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hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich
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.....................................................................................Zuletzt geändert am 18.01.2009 10:33