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allgemeines Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs
Änderung 23.7.12 ärztliche Gesprächsführung Gegenstand der Ausbildung und des 2. Abschnitts der ärztlichen Prüfung
PJ kann auch mit 50% oder 75% der Stundenzahl absolviert werden. Erlaubte Fehltage 30 Tage (vorher 20 Tage).
Quellen

Impressum                             Zuletzt geändert am 08.10.2012 22:12