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allgemeines | Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs | ||
Änderung 23.7.12 | ärztliche Gesprächsführung | Gegenstand der Ausbildung und des 2. Abschnitts der ärztlichen Prüfung | |
PJ | kann auch mit 50% oder 75% der Stundenzahl absolviert werden. Erlaubte Fehltage 30 Tage (vorher 20 Tage). | ||
Quellen | |||
Impressum Zuletzt geändert am 08.10.2012 22:12