zurück Home elektronische Gesundheitskarte, eGK
Allgemeines Die eGK ist eine wichtige Hilfe bei der praeklinischen Notfallversorgung.
Sozialgesetzbuch V § 291 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Die eGK muss geeignet sein, das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind, zu unterstützen.
E-Health-GesetzV Ab 2018 soll es möglich sein einen Notfalldatensatz auf der eGK zu speichern.
GEMATIK Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Die GEMATIK legt unter anderem die Spezifikationen für den Notfalldatensatz (NFD) fest.
NFDM Notfalldaten-Management
NFD Notfalldatensatz Der Notfalldatensatz kann durch jeden Arzt mit Zustimmung des Patienten angelegt und auf der eGK gespeichert werden. Im Notfall ist der NFD von jedem Arzt ohne Mitwirkung des Patienten einsehbar.
  • Diagnosen, Operationen und Prozeduren (20)
  • (Dauer-)Medikation (20)
  • Allergien/Unverträglichkeiten (10)
  • Besondere Hinweise:
    • Implantate (10)
    • Schwangerschaft
    • Kommunikationsstörungen (3)
    • Weglaufgefährdung
    • Sonstige Hinweise (3)
  • Behandelnde Ärzte (3)
  • Benachrichtigungskontakt im Notfall
  • Zusätzliche medizinische Informationen auf Wunsch des Patienten
In Klammern: Anzahl maximal möglicher Einträge.
Der NFD wird vom eintragenden Arzt mit seinem elektronischen Arztausweis signiert.
DPE Datensatz mit persönlichen Erklärungen Der DPE wird vom NFD vollständig getrennt angelegt und ausgelesen.
  •  Erklärung zur Organ- und Gewebespende
  •  Patientenverfügung
  •  Vorsorgevollmacht.
eGK elektronische Gesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte soll das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung unterstützen.
Quellen 1.) , et al.:

Impressum                           Zuletzt geändert am 18.01.2016 19:01