zurück Home Betäubungsmittel
allgemeines Stark wirksame Schmerzmittel dürfen nur mit speziellem BTM-Rezept verschrieben werden. Diese BTM-Rezepte werden nur von der Bundesopiumstelle an registrierte Ärzte abgegeben. Der Arzt muss die Rezepte sicher aufbewahren, z.B. Tresor. Das Rezept hat 2 Durchschläge. Ein Durchschlag verbleibt beim Arzt, ein Exemplar erhält der Apotheker, das letzte Exemplar wird an die zuständige Behörde weiter geleitet. Die Dokumente müssen mindestens 3 Jahre aufgehoben werden.
BtMVV Die Verschreibung von BTMs ist in der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung gesetzlich geregelt. Die Verordnung enthält Listen, die ständig angepasst werden:
Höchstmenge Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der festgesetzten Höchstmengen verordnen. Für Zahn- und Tierärzte gibt es eigene Tabellen.
Höchstmenge
Betäubungsmittel Höchstmenge Handelsname
Amphetamin 600 mg
Buprenorphin 150 mg
Buprenorphin
(als Substitutionsmittel)
720 mg Subutex®
Cannabis (THC-Gehalt) 1 g  
Dexamfetamin 600 mg  
Diamorphin 30 g  
Dihydrocodein (Substitution) 40 g  
Fenetyllin 2,5 g  
Fentanyl 1000 mg Actiq®, Durogesic®
Flunitrazepam 30 mg  
Hydrocodon 1200 mg Dicodid®
Hydromorphon 5000 mg Dilaudid®, Palladon®
Levacetylmethadol 2000 mg  
Levomethadon 1500 mg L-Polamidon®
Methadon 3000 Methaddict ®
Methylphenidat 2000 mg CONCERTA®, Equasym®, Medikinet®, Ritalin®
(Modafinil) 12000 mg(Vigil®)
Morphin 20000 mg
Opium, eingestelltes 4000 mg  
Opiumextrakt 2000 mg  
Opiumtinktur 40 g  
Oxycodon 15 g OXYGESIC®
Pentazocin 15 g Fortral®
Pethidin 10 g Dolantin®
Piritramid 6 g  
Tapentadol 18 g  
Tilidin 18 g  
Substitution Eine Verschreibung zur Substitution von Opiatabhängigen darf nur von einem Arzt mit suchttherapeutischer Qualifikation erfolgen.
Stationsversorgung Kein BTM-Rezept. BTMs werden durch ein Bestellbuch von der Apotheke bezogen. Der Verbrauch wird auf Karteikarten dokumentiert. Der BTM-verantwortliche Arzt muss 1x/Monat den Bestand und die Dokumentation überprüfen.
Heimversorgung BTMs für Patienten in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung können vom beauftragten Pflegepersonal abgeholt und verwahrt werden.,
Notfallvorrat Hospizen und spezialisierte ambulante Palliativversorgungseinrichtungen dürfen nach bestimmten Regeln für den Notfall BTMs bereithalten.
Anlage I nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (kleine Auswahl)
Amphetamin
Cannabis
Lysergid N,N-Diethyl-D-lysergamid (LSD,LSD-25)
Mescalin
Psilocybin
Tetrahydrocannabinole
Piritramid Dipidolor®
Pethidin Dolantin®
Levomethadon L-Polamidon®
Buprenorphin Temgesic®
Nalbuphin Nalpain®
Morphin MST, Capros®, Sevredol®
Hydromorphon Palladon ®
Oxycodon Oxycodon
Pethidin Dolantin®
Levometadon L-Polamidon®
Tilidin Valoron Tropfen, ab 1.7.2012 BTM. Ab 1.1.13 sind Tilidin/Narloxon-Kombinationen BtM-rezeptpflichtig. Tilidin/Narloxon - Retardpräparate sind frei.
Tilidin Tilidin/Narloxon-Tropfen Tilidin/Narloxon-Retardtabletten
100mg 2 x 20 Tropfen oder 4x 10 Tropfen 2x 50/4mg
200mg 4x 20 Tropfen 2x 100/8mg
300mg 6 x 20 Tropfen oder 3x 40 Tropfen 2x 150/12mg
400mg 4 x 40 Tropfen 2x 200/16mg
600mg 6 x 40 Tropfen 2x2 Tabletten 150/12mg
blauer Punkt
wichtiger Hinweis! Eine Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten darf nur auf Anordnung eines Arztes erfolgen. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Garantie übernommen werden. In Zweifelsfällen ist der Hersteller zu kontaktieren.

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