zurück Home Nuklearmedizin: Konstanzprüfung
allgemeines In § 83 Abs. 5 StrlSchV wird die betriebsinterne Qualitätssicherung der verwendeten Geräte gefordert.
Gammakamera täglich
  • Untergrundzählrate
  • Energiefensters
Wöchentlich
  • Ausbeute
  • Homogenität
Halbjährlich
  • Abbildungsmaßstab
  • Ortsauflösung und Linearität
  • Ganzkörperzusatz mit mehreren Punktquellen
SPECT Zusätzlich zu allen Kontrollen einer Gammakamera
  • vor jeder SPECT - Untersuchung:
  • Kontrolle des Kippwinkels
Wöchentlich
  • Homogenität mit Kolimator und Flächenquelle
Halbjährlich
  • Rotationszentrum
  • Tomographische Inhomogenität und Kontrast mit Volumenphantom
Quellen

Impressum                         Zuletzt geändert am 04.12.2023 11:41