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beruflich strahlenexponierte Personen

allgemeines Mitarbeiter, die im Kontrollbereich tätig sind.
Grenzwerte
  • ≤ 20 mSv/a Ganzkörperdosis und
  • ≤ 150 mSv/a Augenlinse und
  • ≤ 500 mSv/a Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel
  • ≤ 150 mSv/a Dickdarm, Lunge, Magen, Blase, Brust, Leber, Ösophagus und andere Organe
Frauen Frauen im gebärfähigen Alter dürfen eine maximale Gebärmutter - Dosis von 2 mSv pro Monat erhalten.
Schwangere Schwangere dürfen im Kontrollbereich tätig sein.
  • ausdrückliche Erlaubnis des Strahlenschutzverantwortlichen oder des Strahlenschutzbeauftragten
  • Gebärmutter - Dosis in der Schwangerschaft < 1 mSv
  • Strahlenexposition muss wöchentlich ermittelt und der Schwangeren mitgeteilt werden
Kategorie Kategorie A: Personendosis
  • > 6 mSv/a Ganzkörperdosis oder
  • > 45 mSv/a Augenlinse oder
  • > 150 mSv/a Haut, Hände, Unterarme, Füße oder Knöchel
Kategorie B: Personendosis
  • ≤ 6 mSv/a Ganzkörperdosis und
  • ≤ 45 mSv/a Augenlinse und
  • ≤ 150 mSv/a Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel
Kategorie A Untersuchung vor Beginn der Tätigkeit und einmal jährlich Von einem im Strahlenschutz ermächtigten Arzt
Personendosismessung
Regelmäßige Unterweisung
  • Gefährdungsmöglichkeiten
  • Arbeitsmethoden
  • wesentliche Inhalte der Verordnung
zu Beginn der Tätigkeit und einmal pro Jahr. Aufzeichnungspflicht
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Quellen

Impressum                         Zuletzt geändert am 04.12.2023 11:41