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Strahlenschutz in der Radioonkologie: Geräte

allgemeines: Therapeutische und diagnostische Geräte müssen so konstruiert sein, dass außerhalb des Nutzstrahls möglichst wenig Strahlung freigesetzt wird.
Dringlichkeit (1)
Gruppe Zeitfaktor Beispiele Therapieziel Art der Behandlung Ausgleich jeder Fraktion Gesamtbehandlungszeit (GBZ)
1 sicher
  • Kopf-Hals-Tumoren
  •  Lungenkarzinome
  •  Zervixkarzinome
  •  Ösophaguskarzinome
  •  Rektumkarzinome
  •  Vulva-/ Vaginalkarzinome
kurativ alleinige Radiotherapie, Radiochemotherapie dringend empfohlen, Chemotherapie nur an Bestrahlungstagen keine Überschreitung der GBZ um mehr als eine Woche zugelassen
2 anzunehmen
  • Prostatakarzinome
  •  Glioblastome
  •  Sarkome
kurativ alleinige oder kombinierte Therapie empfohlen keine Überschreitung der GBZ um mehr als eine Woche zugelassen
3 nicht nachgewiesen
  • gutartige Tumoren
  •  palliative Behandlung
kurativ oder palliativ in der Regel alleinige Radiotherapie nicht erforderlich keine Überschreitung der GBZ um mehr als eine Woche zugelassen
Hodenschutz Durch speziell geformte Absorber kann die Dosis des Hodens bei der Strahlentherapie gesenkt werden.
Hier eine Hohlkugel mit manuel abnehmbarer Schale und der Möglichkeit, die Höhe zu verstellen.
 Hodenschutz
Quellen 1.) Breckow J, Delorme S, Petersen C:
Ausfallkonzepte in der Medizinischen Strahlentherapie. Empfehlung der Strahlenschutzkommission.
297. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./14. Dezember 2018
https://www.ssk.de

2.) EURATOM:
Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom.
Amtsblatt der Europäischen Union, 17.1.2014

Impressum                        Zuletzt geändert am 06.01.2016 11:41