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allgemeines
Grundbuch Das Grundbuch ist eine staatliche Registrierung aller Grundstücke Grundstücke erhalten im Grundbuch eine Bezeichnung nach Band und Blatt.
Für jedes Grundstück wird ein Blatt angelegt.
Das Blatt gliedert sich in :
  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis
  • Abteilungen I, II, III
Grundbuch - Blatt Aufschrift Bestandsverzeichnis:Größe, Nutzungsart, Flur, Flurstück
Grundbuchordnung, GBO § 27 Veränderung "öffentlich beglaubigt". Nur durch einen Notar.
Abteilungen I: aktueller und früherer Eigentümer, Grund eines Eigentumswechsel Abteilungen II: sonstige Belastungen Abteilungen III: Belastung durch Grundpfandrechte
Hypothek Bei mehreren Hypotheken entscheidet die Rangfolge über die Auszahlung bei einem Verkauf. Hochrangige Hypotheken haben günstigere Kredite Löschung auch nach Abzahlung nicht immer sinnvoll. Rangstelle Kann für künftige Belastungen erhalten werden.
Katasteramt Grundstücksverzeichnis mit den Grenzen der Grundstücke.
Baulastenverzeichnis Öffentlich-rechtliche Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen. Auskunft darüber erhält man aus dem Baulastenverzeichnis.
Auflassung Wenn im Grundbuch ein Eigentumsverschaffungsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung) eingetragen ist, kann der Verkäufer das Grundstück nicht an einen anderen Käufer verkaufen. Der Verkäufer ist aber noch bis zum Abschluss des Kaufverfahrens Eigentümer.
Vorkaufsrecht doppelt bedingter Kaufvertrag:
1. Bedingung:  Verkauf
2. Bedingung: Ausübung des Vorkaufsrechts
Ausübung des Vorkaufsrechts:
  • Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Vorkaufsberechtigten
  • zu den Bedingungen des Käufers
  • zum gleichen Preis
Anwendung
  • langfristige Mietverträge
  • Erbbaurechte
Ein vertragliches Vorkaufsrecht ist meistens im Grundbuch eingetragen.
Erbbaurecht EinGrundstückseigentümer verpachtet das Grundstück an den Erbbauberechtigten. Dieser zahlt den Erbbauzins Er errichtet eine Immobilie auf dem Grundstück. Nach Ablauf der vereinbarten Pachtzeit geht Immobilie an den Grundstückseigentümer Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
Quellen 1.) Grundbuchamt Sachsen-Anhalt


Impressum                           Zuletzt geändert am 01.08.2019 17:39