zurück Home | Testament | |||
allgemeines | Verfügung von Todes wegen | private Finanzen, Wirtschaft | ||
Begiffe | Erblasser: derjenige, der vererbt. | |||
Testament | Verfügung einer Einzelperson oder von Lebenspartnern | Erbe: Tritt mit allen Rechten und Pflichten in das Vermögen des Erblassers ein. | Vermächtnis: Vermächtnisnehmer kann vom Erben die Herausgabe von Vermögensteilen verlangen. Hat keine Vertragpflichten, wie der Erbe. | |
gemeinschaftliches Testament | nur Ehepartner und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz | nicht Lebensgefährten oder nichteheliche Lebensgemeinschaften | ||
Erbvertrag | mehrere Personen gemeinsam | Notar erforderlich! | ||
Erbschein | Ohne notarielles Testament erforderlich | Durch einen Erbschein können Erben ihr Erbrecht nachweisen. | ||
handschriftliches Testament | muss aber vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein. | Kann durch den Erblasser in amtliche Verwahrung gegeben werden. | Ein Rechtsanwalt kann nur bei einem handschriftlichen Testament beraten. | |
notarielles Testament | Dient innerhalb weniger Tage als Erbnachweis. | Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht | amtliche Verwahrung bei Gericht (Urkundenrolle) | |
In der BRD wird ein Testament von einem Notar in das Zentrale Testamentsregister der BRD eingetragen. | Im Todesfalle wird dieses Testament automatisch eröffnet. | |||
Pflichtteil | ||||
Erbschaftssteuer | Steuerfreibetrag 20 000 € | |||
gesetzliche Erbfolge | Gilt ohne Testament | gesetzlichen Erben: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Onkel, Tanten | Ordnungen: Verwandte der höheren Ordnung schließen solche einer nachstehenden Ordnung vom Erbe aus. | Mehrere Erben bilden eine Gemeinschaft. |
Nottestament | Hat der Erblasser nicht mehr ausreichend Zeit, ein Testament selbst zu schreiben oder einen Notar aufzusuchen, so kann er ein Nottestament machen. |
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Das Nottestament wird ungültig, wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt. | |
Teil von |
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Quellen |
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Impressum Zuletzt geändert am 24.02.2024 17:39