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allgemeines  
Spezialgebiete Verkehrsmedizin Zur Verkehrsmedizin i.w.S. gehört auch Flugmedizin, Weltraummedizin, Seefahrtsmedizin und Reisemedizin. Bergarbeiter-Medizin, Tauchmedizin
Krankschreibung
Arbeitgeber informieren Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, zu disponieren. Informationspflicht auch vor dem Arztbesuch
Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit Wer krank und damit arbeitsunfähig ist, darf jederzeit zum Arzt. Bei Arztbesuchen, die nicht lange dauern, besteht Vergütungspflicht.
Vorsorgetermin Termine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit legen. Es sei denn, der Arzt bietet solche Termine nicht an.
AU-Vorlage beim Arbeitgeber Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach drei Tagen Kann im Arbeitsvertrag anders vereinbart sein.
elektronische AU Ab 7/2022 elektronische Weiterleitung der AU vom Arzt an die Krankenkasse Ab 1/2023 elektronische Weiterleitung der AU vom Arzt an den Arbeitgeber
Der Beschäftigte meldet sich vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber krank. Keine eAU:
  • Privat-Versicherte
  • Ärzten, die nicht an der KV-Versorgung teilnehmen
  • Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
  • Liegebescheinigung Krankenhaus
  • Kinderkrankmeldung
Krank im Urlaub Der Urlaubsanspruch bleibt erhalten. AU-Schein muss verliegen
Schichtarbeit Störungen der endogenen Schlaf-Wach-Rhythmik Gesundheitsrisiken
  • Schlafstörungen
  • Fatigue
  • Vigilanzstörungen
  • gastrointestinale Syndrome
  • kardiovaskuläre Erkrankungen
  • metabolisches Syndrom
Schichtarbeitersyndrom Zirkadianen Rhythmus-Schlafstörung, Typus Schichtarbeit (Internationaler Klassifikation von Schlafstörungen, ISCD-2)
  • Insomnie
  • Tagesmüdigkeit
  • Schlafzeit 1–4 Stunden
  • schlechte Schlafqualität
  • geminderte Leistungsfähigkeit am Tage
  • Beschwerden auch nach Beendigung der Schichtarbeit
  • Symptome > 1 Monat, nicht anderweitig erklärbar
Berufskrankheiten Anzahl der gemeldeten Fälle in der BRD 2014
FälleArtBemerkungen
20710Haut Unverträglichkeit, Allergie
6425Schwerhörigkeit Lärm
1956Asbestose 
1040MesotheliomAsbest
832Bronchialkarzinom Asbest
758Silikose 
578AsthmaAllergie
546LWS-Syndrom schwer Heben
265 Blut/Lymphom Benzol
4112 Lungenkrebs  
DGUV (1)
Arbeitsunfall Anzahl der gemeldeten Fälle in der BRD 2016
Branche Unfälle /1000
Vollbeschäftigte
Bemerkungen
Gewerbliche Wirtschaft 22,95
Rohstoffe und chemische Industrie 18,36
Holz und Metall  37,17
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse  18,39
Bauwirtschaft  55,29 
Nahrungsmittel und Gastgewerbe  34,21
Handel und Warenlogistik  22,90
Transport und Verkehrswirtschaft  43,29 
Verwaltung  12,55
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspfl ege  16,32 
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Atemschutzmaske
Klasse Verwendung Schutz Filterung der Partikel bis  0,6 μm max. Leckage Bemerkungen
FFP1 Bauwesen, Nahrungsmittelindustrie ungiftige, nicht-fibrogene Stäuben 80 % 25% Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes höchstens 4-fach
FFP2 Metallindustrie, Bergbau, Eichenprozessionsspinner feste und flüssige gesundheitsschädliche Stäube, Rauch, Aerosole, fibrogene Stäube 94% 11% Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes  höchstens 10-fach 
FFP3 chemischen Industrie krebserregende oder radioaktive Stoffe, Viren, Bakterien, Pilzsporen 99% 5% Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes höchstens 30-fach
Sportmedizin Z.T. Überschneidung mit der Sportmedizin Flugmedizin, Höhenkrankheit, Bergsteigen, Tauchen
Unfallmedizin Z.T. Überschneidung mit der Unfallmedizin Verkehrsunfall, Fraktur, Ertrinken, Hypothermie, Erfrierung, Brandverletzung, Sonnenstichs, Hitzeschlag, Blitz
Toxikologie Z.T.  Überschneidung mit Giften am Arbeitsplatz
Quellen 1.) DGUV, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Impressum                               Zuletzt geändert am 03.12.2015 21:06