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allgemeines Bei einigen Eingriffen ist die Komplikationsrate von der Häufigkeit der Operation in der Klinik und/oder des Operateurs abhängig. Durch die Einführung von Mindestmengen soll die Komplikationsrate gesenkt werden.
BRD ab 2022 Ab 1.1.2022 (1)
Eingriffe
pro Standort und
Jahr
Organ
100 Brustkrebs
75 Lungenkrebs
20 Lebertransplantation
25 Nierentransplantation
26 Komplexe Eingriffe am Ösophagus
10 -> 20 Komplexe Eingriffe am Pankreas
25 Stammzelltransplantation
50 Kniegelenk-Totalendoprothesen
Spätestens 2025 müssen die Krankenhäuser diese Mindestmengen einhalten, um die entsprechenden Leistungen mit den Krankenkassen noch abrechnen zu können.
Quellen 1.) Osterloh F:
Neue Mindestmengen, Weitreichende Auswirkungen
A 522 Deutsches Ärzteblatt 2022:119:A518-22

Teil von

Chirurgie Anästhesie

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