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allgemeines Die sexuelle Präferenz eines Menschen lässt sich nach der Pubertät nicht mehr verändern.
weibliche Sexualstörungen Libidostörung Erregungsstörung, Orgasmusstörung Vaginismus, Dyspareunie Sexuelle Identitätsstörungen
Andrologie Penis PDE-5-IH Androgene
Sexual - Hormone Östrogene, Gestagene Androgene FSH, LH AMH
Panda-Syndrom Ein Paar, das meist bereits einige Jahre sehr glücklich zusammen lebt, und dem vor lauter Geborgenheit und Wohlgefühl die Leidenschaft abhanden gekommen ist.
Kindesmissbrauch 60.000 sexuell missbrauchte Kinder pro Jahr.
  • 40%: sexuelle Präferenzstörung, Pädophilie
  • 60%: missbrauchen Kinder, ohne Pädophilie
Auffälliges Verhalten:
  • gestörtes Essverhalten
  • Schlafstörungen
  • Rückfall in Kleinkindverhalten
  • Weglaufen von zuhause
  • Distanzlosigkeit
  • Ablehnung des eigenen Körpers
  • erhöhtes Sicherheitsbedürfnis
  • Albträume
  • unklare Sprachstörungen
  • Stehlen und anderes delinquentes Verhalten
  • Aggressionen
  • auffallend ängstliches Verhalten
  • Selbstverletzendes Verhalten
Deutsches Recht:
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gehört zur Kindeswohlgefährdung.
Eine Person älter als 14 macht sich strafbar, wenn sie sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt.
Darunter fallen:
  • Herstellung und Verbreitung pornografischen Materials
  • exhibitionistische Handlungen vor dem Kind
  • sexuelle Handlungen vor dem Kind
  • Geschlechtsverkehr mit einem Kind
  • Freiheitsstrafe: 6M - 10a
Pädophilie 1% der Männer in Deutschland
  • emotionale Verbindung zu Kindern
  • Pädophile verlieben sich in Kinder
  • Pädophile wollen keine Macht über das Kind
  • Pädophile wollen dem Kind primär nicht schaden
  • Pädophile werden von kindlichen Körpern sexuell erregt
nicht pädophiler Kindesmissbrauch Persönlichkeitsstörungen, geistige Behinderungen, Unerfahrenheit In allgemein grenzverletzenden familiären Verhältnissen, in denen die Täter Väter, Stiefväter oder Brüder sind, kommt es zu sexuellen Übergriffen an Kindern.
Stealthing Der Mann streift beim Sex heimlich und gegen den Willen der Frau das Kondom ab. Das hat ein Berliner Gericht als sexuellen Übergriff gewertet.
Quellen 1.) ESMN ESMN

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Impressum                                     Zuletzt geändert am 26.02.2015 21:14