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| Kontoauszug | Rechnungsabschluss | In dem Abrechnungszeitraum entstandene beiderseitigen Ansprüche, einschließlich Zinsen und Entgelte werden verrechnet. | Einwendungen sind innerhalb von 6 Wochen schriftlich geltend zu machen. | Ein Rechnungsabschluss kann beim Finanzamt verwendet werden. | ||||||||
| Einzugsaufträge | Schecks und Lastschriften werden unter dem Vorbehalt des Eingangs gutgeschrieben. | Schecks und Lastschriften sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. | Bei Lastschriften von Zahlungspflichtigen außerhalb der EU muss ab 19.11.2017 die Anschrift angegeben werden. | |||||||||
| Einlagensicherung | Geschützte Personen | Gläubiger einer Sparkasse, Landesbausparkasse oder Landesbank | Privatkunden, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften | |||||||||
| Kein Anspruch | Einlagen von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, öffentliche Hand. | |||||||||||
| Geschütze Einlagen | Spar-, Termin- und Sichteinlagen, d. h. Sparbücher, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Girokonten, auf einen Kundennamen ausgestellten Sparbriefe | |||||||||||
| Nicht geschütze Einlagen | Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate | |||||||||||
| Factoring | Forderungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut (Factor). | Dadurch wird der Lieferant schnell liquide und braucht sich um die Eintreibung der Forderung nicht kümmern. | ||||||||||
| private Finanzen | Schufa | Einschätzung der privaten Bonität | ||||||||||
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| Quellen |
1.) IBAN-Rechner Berechnet IBAN aus Bankleitzahl und Kontonummer | |||||||||||
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Impressum Zuletzt geändert am 18.09.2025 17:39