zurück Home | Strahlenschutz in der Radioonkologie | |||||||||||||||||||||||
allgemeines: | In der Strahlentherapie muss das Personal durch organisatorische Maßnahmen geschützt werden. | Bei Patienten muss die Dosis außerhalb des Zielvolumens minimiert werden. | ||||||||||||||||||||||
Grenzwerte |
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beruflich strahlenexponiert
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Verantwortliche | Fachkunde | In der Strahlentherapie wird sowohl ein medizinischer Strahlentherapeut mit Fachkunde als auch ein Medizinphysikexperte mit Fachkunde während der Durchführung einer Strahlentherapie benötigt. | ||||||||||||||||||||||
Gesetze | Strahlenschutzverordnung | Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin | ||||||||||||||||||||||
ALARA Prinzip | As low as reasonable achievable | Minimierungsgebot. Keine "erlaubte Dosis". | ||||||||||||||||||||||
baulicher Strahlenschutz : Bunker | Geräte für die Strahlentherapie müssen in Räumen aufgestellt werden, die einen ausreichenden Schutz des Personals und von Passanten gewährleisten. | |||||||||||||||||||||||
Geräte | Ausfallkonzept | Therapeutische und diagnostische Geräte müssen so konstruiert sein, dass außerhalb des Nutzstrahls möglichst wenig Strahlung freigesetzt wird. | Hodenschutz | |||||||||||||||||||||
Risikoanalyse | Richtlinie 2013/59/EURATOM (1) | |||||||||||||||||||||||
Strahlenunfall | Ungewollte hohe Strahlenbelastungen können durch Störungen beim Betrieb von Therapieeinrichtungen auftreten. | |||||||||||||||||||||||
Quellen |
1.) EURATOM: Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, 17.1.2014 | |||||||||||||||||||||||
Teil von |
Strahlenschutz | Radioonkologie | Onkologie | |||||||||||||||||||||
Impressum Zuletzt geändert am 06.01.2016 11:41