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Strahlenschutz in der Radioonkologie

allgemeines: In der Strahlentherapie muss das Personal durch organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Bei Patienten muss die Dosis außerhalb des Zielvolumens minimiert werden.
Grenzwerte
  • Sperrbereich: >3 mSv / Stunde
  • Kontrollbereich: >6 mSv / a
  • Überwachungsbereich: >1 mSv / a
beruflich strahlenexponiert
  • Kategorie A >6 mSv / a
  • Kategorie B >1 mSv / a
  • nicht beruflich strahlenexponiert <1 mSv / a
Verantwortliche Fachkunde In der Strahlentherapie wird sowohl ein medizinischer Strahlentherapeut mit Fachkunde als auch ein Medizinphysikexperte mit Fachkunde während der Durchführung einer Strahlentherapie benötigt. 
Gesetze Strahlenschutzverordnung Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
ALARA Prinzip As low as reasonable achievable Minimierungsgebot. Keine "erlaubte Dosis".
baulicher Strahlenschutz : Bunker Geräte für die Strahlentherapie müssen in Räumen aufgestellt werden, die einen ausreichenden Schutz des Personals und von Passanten gewährleisten.
Geräte Ausfallkonzept Therapeutische und diagnostische Geräte müssen so konstruiert sein, dass außerhalb des Nutzstrahls möglichst wenig Strahlung freigesetzt wird. Hodenschutz
Risikoanalyse Richtlinie 2013/59/EURATOM (1)
Strahlenunfall Ungewollte hohe Strahlenbelastungen können durch Störungen beim Betrieb von Therapieeinrichtungen auftreten.
Quellen 1.) EURATOM:
Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom.
Amtsblatt der Europäischen Union, 17.1.2014

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Strahlenschutz Radioonkologie Onkologie

Impressum                        Zuletzt geändert am 06.01.2016 11:41